Der Entstehungsprozess des Globalen Paktes für Migration
Am 19. September 2016 versammelten sich die Staats- und Regierungschefs der 193 UN-Mitgliedsstaaten in der UN-Generalversammlung, um auf globaler Ebene über die Themen Migration und Flüchtlinge zu diskutieren. Im Rahmen derNew Yorker Erklärung für Flüchtlinge und Migrantinnen und Migranten wurde vereinbart, dass ein umfassendes Konzept zur Migration erforderlich ist. In der Folge einigten sich die UN-Mitgliedsstaaten, gemeinsam einen Globalen Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration (GCM) zu erarbeiten, der im Rahmen der Regierungskonferenz in Marokko am 10. Dezember 2018 verabschiedet wurde. Die New Yorker Erklärung für Flüchtlinge und Migrantinnen und Migranten setzte auch einen gesonderten Verhandlungsprozess über den Globalen Pakt für Flüchtlinge in Bewegung.
Vorbereitungsphasen und Empfehlungen des Globalen Pakts für eine sichere, geordnete und reguläre Migration, die für Datenaspekte relevant sind
Back to topDefinition
Die Einladung an die Staats- und Regierungschefs, Fragen zum Thema Migration und Flüchtlinge im Rahmen der UN-Generalversammlung zu diskutieren, war ein deutliches Signal, das von der Relevanz dieses Themas zeugte. Mit der Verabschiedung der New Yorker Erklärung für Flüchtlinge und Migrantinnen und Migranten erkannten die 193 UN-Mitgliedsstaaten den Bedarf nach einem umfassenden Konzept für die menschliche Mobilität und einer Vertiefung der weltweiten Zusammenarbeit an. Die New Yorker Erklärung ruft die Mitgliedsstaaten auf:
- Die Sicherheit, Menschenwürde, Menschenrechte und Grundfreiheiten aller Migrantinnen und Migranten ungeachtet ihres Aufenthaltsstatus jederzeit zu schützen;
- Länder zu unterstützen, die besonders viele Flüchtlinge und Einwanderer retten, aufnehmen und unterbringen;
- Migrantinnen und Migranten in Rahmenwerken und Planungen für humanitäre Hilfe und Entwicklungshilfe zu berücksichtigen und dabei sowohl ihre Bedürfnisse und Fähigkeiten als auch die der Aufnahmegesellschaften einzubeziehen;
- Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Diskriminierung gegenüber allen Migrantinnen und Migranten zu bekämpfen;
- Im Rahmen staatlich gelenkter Prozesse unverbindliche Grundsätze und freiwillige Richtlinien zum Umgang mit besonders gefährdeten Migrantengruppen zu entwickeln;
- Die weltweite Migrationspolitik zu stärken, die IOM in die UN einzugliedern und einen Globalen Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration zu entwickeln.
Der Globale Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration (GCM) ist das erste unter der Schirmherrschaft der UN formulierte zwischenstaatliche Dokument, das sämtliche Dimensionen der internationalen Migration ganzheitlich und umfassend angeht.
Das zwischenstaatliche Verfahren bei der Aushandlung des GCM wurde durch den Sonderbeauftragten des Generalsekretärs der Vereinten Nationen für die Internationale Migration (SRSG) und die IOM unterstützt. Obwohl die Einzelstaaten für die Aushandlung des GCM verantwortlich zeichneten, wurden zahlreiche andere Akteure (aus Zivilgesellschaft, Wissenschaft, Parlamenten, Behörden, Privatwirtschaft und den Einwanderern selbst) aufgerufen ihre Perspektiven, Meinungen und Kenntnisse einzubringen. Der Prozess wurde von den ständigen Vertretern Mexikos und der Schweiz bei den Vereinten Nationen in New York geleitet.
Der GCM steht im Einklang mit Ziel 10.7 der Agenda für eine nachhaltige Entwicklung für das Jahr 2030, in deren Rahmen sich die Mitgliedsstaaten zur internationalen Zusammenarbeit für eine geordnete, sichere und verantwortungsvolle Migration verpflichteten. Sein Geltungsbereich wird in Anhang II der New Yorker Erklärung für Flüchtlinge und Migrantinnen und Migranten bestimmt. Im Hinblick auf Daten zur internationalen Migration fordert die New Yorker Erklärung für Flüchtlinge und Migrantinnen und Migranten die Staatengemeinschaft auf, sicherzustellen, dass Daten zum Thema Migration:
“Nach Geschlecht und Alter aufgeschlüsselt werden und Angaben zu regulären und irregulären Wanderungsströmen, den wirtschaftlichen Auswirkungen der Migration sowie zu Flüchtlingsbewegungen, Menschenhandel, den Bedürfnissen von Flüchtlingen, Migrantinnen und Migranten und Aufnahmegesellschaften sowie weiteren Themen beinhalten.“
Im Bericht des UN-Generalsekretärs für das Jahr 2016 „In Safety and Dignity: Addressing Large Movements of Refugees and Migrants“ wird abermals dazu aufgerufen, die Datenlage zum Thema Migration zu verbessern. Der Bericht ist einer von vielen, die bessere internationale Migrationsdaten fordern. Die offiziellen Statistiken zur internationalen Migration sind weiterhin äußerst unzureichend und viele Migrantinnen und Migranten bleiben „unsichtbar“, weil sie nicht registriert werden (etwa durch Ausweisdokumente). Dabei könnten alle Migrantinnen und Migranten ungeachtet ihres Aufenthaltsstatus von anderen Identifizierungsverfahren etwa im Rahmen des Meldewesens (Geburt, Heirat, Tod) und Berechtigungsscheinen profitieren (diese könnten flächendeckender eingesetzt werden).
Doch in einigen Ländern wird im Rahmen von Volksbefragungen noch immer nicht nach dem Geburtsland und der Staatsangehörigkeit gefragt. Darüber hinaus sind auch international vergleichbare Daten zur Migration relativ dünn gesät. So ist es zwar noch zu früh, um abschätzen zu können, welches Verfahren die Mitgliedsstaaten für die Umsetzung, Nachbereitung und Prüfung des GCM beschließen werden; ein Schwerpunkt sollte dabei jedoch auf die Stärkung internationaler Bemühungen bei der Erhebung, Auswertung und Kommunikation von Daten zur Migration gelegt werden.
Aktuelle Entwicklungen
Adoption of the GCM
The Global Compact for Safe, Orderly and Regular Migration (GCM) was adopted at an intergovernmental conference on international migration on 10-11 December 2018 in Marrakesh, Morocco.
Anfang 2017 einigten sich die UN-Mitgliedsstaaten auf ein Verfahren und einen Zeitplan zur Erarbeitung des GCM. Die Entwicklung des globalen Pakts erfolgte in drei Phasen (Konsultation, Bestandsaufnahme und Verhandlung).
Phase I (Konsultation): Von April bis Dezember 2017 fanden sechs informelle Themensitzungen zur Sicherstellung einer sicheren, geordneten und regulären Migration in Genf, New York und Wien statt. Daran beteiligten sich globale, regionale, nationale und lokale Akteure. Ziel dieser Sitzungen war es, Beiträge und konkrete Empfehlungen im Hinblick auf die Erarbeitung des GCM zu sammeln.
- Menschenrechte für alle Migrantinnen und Migranten
- Treiber von Migration
- Internationale Zusammenarbeit und Migrationspolitik
- Beiträge von Migrantinnen und Migranten und Diasporas zur nachhaltigen Entwicklung
- Menschenschmuggel, Menschenhandel und moderne Formen der Sklaverei
- Irreguläre Migration und geregelte Pfade einschließlich angemessener Arbeitsplätze, Arbeitskräftemobilität, Anerkennung von Kompetenzen und Qualifikationen und weitere relevante Maßnahmen
2017 fanden darüber hinaus fünf Regionale Konsultationen der UN statt, bei denen die oben erwähnten Migrationsthemen auf regionaler Ebene diskutiert wurden (Afrika, Lateinamerika und Karibik, Westasien sowie Asien-Pazifik). In Afrika unterstützte die IOM die Organisation subregionaler Konsultationen (Südafrika, Westafrika, Zentralafrika und Nordafrika), die in der regionalen Konsultation für den gesamten Kontinent mündeten.
Darüber hinaus haben sich viele Länder zur Durchführung nationaler Konsultationsprozesse unter Beteiligung zahlreicher Akteure entschlossen, um regierungsweite Unterstützung und der gesamten Gesellschaft für den GCM-Prozess sicher zu stellen. Die Konsultationsphase im Rahmen des GCM-Verfahrens wurde außerdem durch den Internationalen Dialog zu Migration der IOM und des 7. globalen Treffens der regionalen Konsultationsprozessen unterstützt.
Phase II (Bestandsaufnahme): Phase II bestand aus einer vorbereitenden Bestandsaufnahme unter Leitung der Ko-Vorsitzenden und fand im mexikanischen Puerto Vallarta im Dezember 2017 statt. Die Ergebnisse dieser Bestandsaufnahme wurden in einer Zusammenfassung des Vorsitzenden dokumentiert. Die beiden Hauptziele des Treffens waren (1) Übersicht und Verdichtung der in Phase I (Konsultationsphase) gesammelten Informationen und (2) deren umfassende Analyse für die Planung des weiteren Verfahrens und insbesondere der zwischenstaatlichen Verhandlungen in der ersten Jahreshälfte 2018.
Die sechs in Phase I diskutierten Themenfelder wurden im Hinblick auf sechs unterschiedliche Dimensionen betrachtet: Mensch, Gesellschaft, lokale/subnationale Ebene, nationale, regionale und globale Ebene (siehe Infografik oben).
Nach der Bestandsaufnahme legte der Generalsekretär der Vereinten Nationen in seinem Bericht „Making Migration Work for All“ konkrete Empfehlungen vor.
Phase III (zwischenstaatliche Verhandlungen): Infolge der Gespräche im Rahmen der Phasen I und II wurde am 5. Februar 2018 der Zero Draft für den Globalen Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration veröffentlicht. Dieses Ereignis markierte den Beginn von Phase III (zwischenstaatliche Verhandlungen).
Nach Abschluss der zwischenstaatlichen Verhandlungen wurde am 11. Juli 2018 der endgültige Entwurf des GCM veröffentlich. Dieser Entwurf enthält 23 weit gefasste Zielsetzungen für eine sichere, geordnete und reguläre Migration und schlägt zahlreiche Maßnahmen vor, die als geeignete politische Instrumente und bewährte Verfahren erachtet werden. Die zentrale Rolle, die Daten für informierte politische Entscheidungen spielen, wird im Dokument immer wieder betont. Dasselbe gilt für das Datenportal Globale Migration und andere Datenportale, die für die Verwahrung und Verbreitung verlässlicher und aktueller Daten in der Gemeinschaft von Belang sind. Ziel 1 der Endfassung regt die „Erhebung und Nutzung korrekter und aufgeschlüsselter Daten als Grundlage für eine Politikgestaltung, die auf nachweisbaren Fakten beruht“ an und weist Daten damit eine zentrale Rolle zu.
Konkrete Zusagen zum Thema Daten in der Endfassung des GCM:
- Harmonisierung der Methoden zur Erhebung, Analyse und Verbreitung migrationsspezifischer Daten und Indikatoren zur Erreichung der internationalen Kompatibilität.
- Weiterentwicklung und Anwendung der statistischen Definition des Begriffs „internationaler Migrant“; Ausarbeitung eines Katalogs von Standards zur Messung von Migrationsbeständen und -strömen; und die Dokumentierung von Migrationsmustern und -trends, Migrantenmerkmalen sowie Treibern und Auswirkungen von Migration.
- in globales Programm zum Aufbau und zur Stärkung nationaler Kapazitäten im Bereich der Datenerhebung, -analyse und -verbreitung entwickeln, das dem Zweck dient, Daten auszutauschen, Datenlücken zu schließen und wichtige Migrationstrends zu bewerten, die Zusammenarbeit zwischen relevanten Interessenträgern auf allen Ebenen zu fördern, gezielte Aus- und Fortbildung sowie finanzielle Unterstützung und technische Hilfe bereitzustellen und neue Datenquellen, einschließlich Big Data, wirksam zu nutzen, und das von der Statistischen Kommission der Vereinten Nationen regelmäßig überprüft wird.
- Daten zu den Auswirkungen und Vorteilen der Migration sowie zu den Beiträgen von Migrantinnen und Migranten und der Diaspora zur nachhaltigen Entwicklung erheben, analysieren und als Informationsquelle für die Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und der damit zusammenhängenden Strategien und Programme auf lokaler, nationaler, regionaler und globaler Ebene nutzen.
- Unterstützung der weiteren Entwicklung und Zusammenarbeit zwischen bestehenden globalen und regionalen Datenbanken und Datenspeichern einschließlich des Globalen Datenportals Migration der IOM und der Global Knowledge Partnership on Migration and Development der Weltbank mit dem Ziel einer systematischen, transparenten und benutzerfreundlichen Zusammenführung einschlägiger Daten und der organisationsübergreifenden Zusammenarbeit zur Vermeidung von Redundanzen.
- Aufbau und Stärkung regionaler Forschungs- und Bildungszentren zum Thema Migration und entsprechenden Beobachtungsstellen zur Erhebung und Auswertung von Daten in Einklang mit den Grundsätzen der Vereinten Nationen.
- Die Datenerhebung auf nationaler Ebene durch eine möglichst frühzeitige Einbeziehung migrationsbezogener Fragen in nationale Volkszählungen verbessern, wie etwa zum Geburtsland, zum Geburtsland der Eltern, zum Land der Staatsangehörigkeit, zum Wohnsitzland fünf Jahre vor der Zählung, zum letzten Einreisedatum und zum Migrationsgrund, und so sicherstellen, dass die Ergebnisse, aufgeschlüsselt und tabelliert gemäß internationalen Standards, zeitnah für statistische Zwecke analysiert und verbreitet werden.
- Haushalts-, Arbeitskräfte- und sonstige Erhebungen zur Sammlung von Informationen über die soziale und wirtschaftliche Integration von Migrantinnen und Migranten durchführen oder bestehende Haushaltserhebungen um Standard-Migrationsmodule ergänzen, um die nationale, regionale und internationale Vergleichbarkeit zu verbessern, und die erhobenen Daten in Form öffentlich nutzbarer statistischer Mikrodatendateien zugänglich machen.
- Verwendung administrativer Aufzeichnungen für statistische Zwecke, wie etwa Ein- und Ausreisedaten, Visa, Aufenthaltsgenehmigungen, Bevölkerungsregister und andere einschlägige Quellen, bei gleichzeitiger Wahrung des Rechts auf Privatsphäre und Schutz personenbezogener Daten.
- Länderspezifische Migrationsprofile entwickeln und nutzen mit dem Ziel, eine auf nachweisbaren Fakten beruhende Migrationspolitik zu entwickeln.
- In Zusammenarbeit mit relevanten Interessenträgern in Herkunfts-, Transit- und Zielländern Forschungsarbeiten, Studien und Erhebungen zur Wechselbeziehung zwischen Migration und den drei Dimensionen der nachhaltigen Entwicklung, zu den Beiträgen und Fertigkeiten von Migrantinnen und Migranten und der Diaspora sowie zu ihren Bindungen zu den Herkunfts- und Zielländern durchführen.
Datenquellen
Diverse Datenquellen sind für die Migrationsthemen von Belang und wurden bei der Erarbeitung des GCM berücksichtigt. Zu den wichtigsten dieser Quellen zählten:
Datenquellen zu Rechten von Migrantinnen und Migranten
- Sozioökonomische und administrative Datenquellen etwa zur arbeitenden Bevölkerung sowie Haushaltsbefragungen und Volkszählungen; Melderegister; Verwaltungsaufzeichnungen zu der Anzahl festgenommener Migrantinnen und Migranten, Grenztoten und Rückkehrerzahlen.
- Internationale Datenbanken zur Menschenrechtsanalyse, darunter die Globale Migrationsdatenbank der UN-Bevölkerungsabteilung, die Statistische Online Bevölkerungsdatenbank des UNHCR, und die Datenbank zu Emigrantinnen und -migranten in OECD-Ländern der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD).
- Ereignisbasierte Datenquellen zu Menschenrechtsverletzungen und -verstößen, darunter der Universelle Menschenrechtsindex des OHCHR und Berichte von Menschenrechtsexperten wie dem Sonderberichterstatter für Menschenrechte von Migrantinnen und Migranten.
- Die Erhebung der Agentur zu Minderheiten und Diskriminierung in der Europäischen Union der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) wurde 2008 fertiggestellt und basiert auf Befragungen von 23.500 Migrantinnen und Migranten und ethnischen Minderheiten in der Europäischen Union. Sie behandelt Themen wie Diskriminierung, ungerechte Behandlung und Polizeikontrollen. Die FRA hat bereits mit der zweiten Auflage der Befragung begonnen.
Datenquellen zu „Treibern von Migration“
- Die UNESCO und das Statistische Institut der UNESCO (UIS) sammeln in Zusammenarbeit mit der OECD Daten zur Mobilität ausländischer Studenten und Promovierter. Die Datenbank konzentriert sich auf die Zahl der Auslandsstudenten in den Zielländern. Die Daten werden anschließend vom UIS kompiliert und für Schätzungen der Anzahl ausländischer Studierender aus den einzelnen Ländern verwendet.
- Es gibt auch Datenquellen zur umweltbedingten Migration. So veröffentlicht das Internal Displacement Monitoring Centre jährliche Berichte über Fluchtbewegungen aufgrund von Naturkatastrophen auf Grundlage der Länderdaten und der Displacement Tracking Matrix (DTM) der IOM.
- Die DTM der IOM ist ein System zur Erfassung und Beobachtung von Vertreibung und Bevölkerungsmobilität. Es dient der regelmäßigen und systematischen Erfassung, Verarbeitung und Weitergabe von Informationen, um ein besseres Verständnis für die Bewegungen und Bedürfnisse umgesiedelter und in Bewegung befindlicher Vertriebenengruppen zu schaffen.
Beiträge von Migrantinnen und Migranten und Diasporas
- Die wichtigste Datenbank zu Geldtransfers von Migrantinnen und Migranten basiert auf der von den Zentralbanken auf nationaler oder regionaler Ebene geschätzten Zahlungsbilanzen, die vom Internationalen Währungsfonds zusammengestellt werden.
- Eine weitere Datenbank zu weltweiten Geldtransfers von Migrantinnen und Migranten ist die Migration and Remittances Database der Weltbank, die Daten weltweit nach Mittelzu- und -abflüssen unterscheidet.
Internationale Zusammenarbeit und Migrationspolitik
- Im Jahr 2015 entwickelte die IOM das sogenannte „Migration Governance Framework“ (MiGOF), um Empfehlungen für eine „gut geregelte Migrationspolitik“ auf nationaler Ebene vorzulegen. Das MiGOF wurde von den IOM-Mitgliedsstaaten im selben Jahr begrüßt.
- 2016 entwickelte die IOM gemeinsam mit dem Economist Intelligence Unit (EIU) die „Migration Governance Indicators“ (Indikatoren der Migrationspolitik, MGI). Die MGI umfassen 90 Indikatoren, mithilfe derer Staaten die Reichweite ihrer migrationspolitischen Strukturen bewerten und geeignete Verfahren und Entwicklungsbereiche identifizieren können. Ziel der MGI ist es, einen umfassenden Dialog darüber anzustoßen, wie die Herausforderungen und Chancen der Migration bewältigt werden könnten. Seit 2016 haben sich 49 Länder am MGI-Verfahren beteiligt.
Irreguläre Migration
- Die am leichtesten verfügbaren Daten zur irregulären Migration stammen aus den Verwaltungsakten der einzelnen Länder. Sie geben Aufschluss über die Durchsetzung der Migrationsgesetze, nicht aber zur irregulären Migration selbst. Diese Quellen enthalten unter anderem Daten zu Grenzkontrollen und Einreiseverweigerungen, Anträgen auf Regularisierung, freiwilligen Rückkehr- und Reintegrationsprogrammen und Sanktionen gegen Arbeitgeber undokumentierter Migrantinnen und Migranten.
- Datenquellen zu regionalen, irregulären Migrationsströmen stammen unter anderem von Frontex, die Daten zu „irregulären Grenzübertritten“ in Europa veröffentlicht. Die Organisation Amerikanischer Staaten (OAS), sammelt und publiziert Daten zur irregulären Migration in Nord- und Südamerika. Der Mixed Migration Hub (MHub),stellt Kenntnisse und Forschungsergebnisse zu Migrationsbewegungen in Nordafrika zusammen. Migrationsprofile, enthalten länderspezifische und/oder regionale Überblicke zu Migrationsbewegungen und Trends. Die Counter-Trafficking Data Collaborative, der erste Data Hub zum Thema Menschenhandel, enthält Daten von Organisationen zur Bekämpfung des Menschenhandels aus aller Welt.
Stärken und Schwächen der Daten
Die Verfügbarkeit, Qualität und Vergleichbarkeit der Daten zur internationalen Migration verbessert sich zunehmend, wenngleich es weiterhin viele Lücken gibt. Auf globaler Ebene lassen sich Aussagen zu den Migrantenzahlen sowie zu Geldtransfers von Migrantinnen und Migranten treffen. Dennoch mangelt es noch immer an Erkenntnissen zu Migrationsströmen, dem Wohlergehen von Migrantinnen und Migranten, den Migrationsursachen, dem Kompetenzniveau der Migrantinnen und Migranten, dem Ausmaß der irregulären Migration und den Folgen von Migrationspolitiken und -programmen sowie den Auswirkungen der Migration an sich auf die Länder.
Daher ist es weiterhin äußerst schwierig, die Anzahl der weltweiten Migrantinnen und Migranten in einem bestimmten Jahr zu schätzen. Nur eines von vier Ländern meldet Daten zu grenzüberschreitenden Migrationsbewegungen an die Statistikabteilung der UN. Auch mangelt es häufig an Daten zur nationalen Migrationspolitik; die Fertigstellung einer weltweiten Erhebung zu länderspezifischen Migrationspolitiken steht weiterhin aus. Darüber hinaus werden auch Daten zu Gesundheit und Wohlbefinden der Migrantinnen und Migranten noch immer nicht weltweit einheitlich erfasst. Dies gilt insbesondere für Entwicklungsländer.
Back to topDatenberichte
Die Datenberichte zum globalen Migrationspakt des Globalen Migrationsdatenanalysezentrum (GMDAC) der IOM verfolgen das Ziel, die vorhandene Evidenz zum Thema Migration präzise und transparent zusammenzufassen, um Diskussionen und Maßnahmen im Rahmen des Globalen Pakts für eine sichere, geordnete und reguläre Migration zu unterstützen. Bislang sind die folgenden Berichte veröffentlicht worden:
Datenberichte:
- Ausgabe 1: Globale Migrations trends – Nov. 2017
- Ausgabe 2: More than Numbers: the value of migration data – Nov. 2017
- Ausgabe 3: Measuring Migration Governance – Nov. 2017
- Ausgabe 4: Improving data for safe, orderly and regular migration – Jan. 2018
- Ausgabe 5: Big data and migration – März 2018
- Ausgabe 6: Quantifying displacement and mobility – Juni 2018
- Issue 7: Migration Profiles - Dec 2018
- Issue 8 - Disaggregating census data by migratory status - Dec 2018
- Issue 9 - Recruitment costs - Dec 2018
- Issue 10 - Migrant children - Dec 2018
- Issue 11 - Gender dimensions of migration - Dec 2018
- Issue 12 - Migrant deaths and disappearances - Dec 2018
- Issue 13 - Irregular migration - Dec 2018
- Issue 14 - Human trafficking - Dec 2018
- Issue 15 - Access to services - Dec 2018
- Issue 16 - Public opinion on migration - Dec 2018
- Issue 17- Assisted voluntary return and reintegration - Dec 2018
Die Datenberichte beschreiben die Stärken und Einschränkungen einschlägiger Daten zum Thema Migration und nennen innovative Ansätze, die für den globalen Migrationspakt von Interesse sind. Die Datenberichte entsprechen dem kooperativen Ansatz des Prozesses rund um den Globalen Pakt für Migration, da sie relevante Beiträge aus verschiedenen Bereichen der IOM und anderer Organisationen und Migrationsexperten berücksichtigen (weitere Informationen finden Sie hier).
Literaturhinweise
Laczko, F. | |
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2016a | Global Compact Thematic Paper: International Migration Statistics. IOM, GMDAC, Berlin, December. |
2016b
UN Women |
Improving Data on International Migration - towards Agenda 2030 and the Global Compact on Migration. Discussion Paper. IOM,GMDAC, Berlin, 1-3 December. Available from United Nations Women (UN Women) |
2017 | Towards a global compact on migration that works for migrant women. UN Women, 12 April. |
International Organization for Migration (IOM) | |
2016a | Measuring well-governed Migration: The 2016 Migration Governance Index, A Study by the Economist Intelligence Unit. IOM and EIU. |
2016b | Migrant Smuggling Data and Research: A global review of the emerging evidence base. IOM, Switzerland, n.d. |
2005 | International Agenda for Migration Management. IOM, Berne, 16-17 December. |
Global Migration Group (GMG) | |
2017 | Handbook for Improving Migration Data Development. KNOMAD and World Bank, Washington. Available from Ceriani Cernadas, P., Michele L., Liliana K. |
2015 | Human Rights Indicators for Migrants and their Families. KNOMAD, n.d. |
European Union, Agency for Fundamental Rights (FRA) | |
2009 | European Union Minorities and Discrimination Survey. Report, n.d. FRONTEX, European Border and Coast Guard Agency |
FRONTEX, European Border and Coast Guard Agency | |
2017 | Risk Analysis for 2017. Report, Warsaw, n.d |
United Nations High Commissioner for Refugees (UNHCR) | |
2003 | Handbook for Registration. Handbook, September. |